Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bestandteil

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unsere Geschäftsstelle in München.

2. Gerichtsstand

Miet- und Kaufverträge sowie deren Erfüllung unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderung ist
ausschließlicher Gerichtsstand München.
Das gilt auch für den Fall, daß der Mieter oder Käufer keinen Gerichtsstand im Inland
hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz aus dem Inland verlegt.

3. Einzelne Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen bestehen.

4. Eigentumsrechte und Verfügungsgewalt

Über alle von uns vermieteten Geräte bleiben wir uneingeschränkt Eigentümer.
Die Weiterveräußerung oder Vermietung an Dritte (mit oder ohne Entgelt) ist ohne unsere
schriftliche Einwilligung nicht gestattet. In jedem Fall einer vertragswidrige Überlassung
an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen unser Eigentum. Eine Verpfändung oder sonstige Belastung unserer Geräte
ist unzulässig und uns gegenüber unwirksam. Der Mieter hat uns unverzüglich von Verpfändungsmaßnahmen an unseren Geräten zu unterrichten.
Sollten durch Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentumsrechte Mieterträge
verloren gehen oder Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Mieters.
Liefertermine sind stets unverbindlich, werden jedoch bestmöglich eingehalten.
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen
unser Eigentum. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir zur Rücknahme der Waren berechtigt.

5. Kontroll- und Informationsverpflichtung des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Inbetriebnahme der Geräte
von deren Vollständigkeit und einwandfreier Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands- auch dann, wenn der Mieter die Geräte durch Erfüllungsgehilfen abholen lässt.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck
genauestens zu informieren.

6. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung bzw. Versendung der Geräte ab Lager München
und endet mit dem Tag der Rückgabe der Geräte an das Lager München.
Der Tag der Rückgabe gilt nur dann nicht als Miettag, wenn die Rückgabe vor 12.00 Uhr erfolgt. Sofern die Rückgabe vor Ende des vereinbarten Mietzeitraums erfolgt, gilt der vereinbarte Mietzeitraum als zu berechnende Mietzeit. Sollte die Mietzeit über den vereinbarten Zeitraum hinausgehen, ist der Vermieter zum frühest möglichen Termin darüber zu informieren um eine
neue Vereinbarung zu treffen. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Samstage, Sonntage und Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht mitberechnet, wenn der Mieter nachweisen kann,
dass die Geräte nicht benutzt wurden.
Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert,
wird eine Ausfallgebühr von 50% der gesamten Mietgebühren fällig.

7. Rücknahme

Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mangelfrei
übergeben wurden. Der Vermieter behält sich vor, die Geräte eingehend zu testen.

8. Mietgebühr und Zahlungsbedingungen

Die Mietgebühr für die Überlassung unserer Geräte bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, daß schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Versicherungsleistung sind im Mietpreis enthalten, sofern keine kostenpflichtige Zusatzversicherung erforderlich ist. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen
Tagessätzen berechnet. Für die Berechnung der Mietgebühr ist es unerheblich, ob die Geräte innerhalb der Mietdauer auch tatsächlich benutzt wurden.
Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden,
ist der volle Pauschalpreis auch dann fällig, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters
nicht mitgeliefert wurden. Bei Warenlieferungen behalten wir uns vor, eine Lieferung nur gegen Vorkasse oder Nachnahme durchzuführen. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ohne weitere Mahnung befindet sich der Rechnungsempfänger 30 Tage nach Rechnungsdatum im Zahlungsverzug. In Fällen des Zahlungsverzugs kann der Vermieter für alle offenen Forderungen Zinsen in Höhe der Finanzierungskosten sowie anfallende Verwaltungsgebühren erheben. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug aus einem früheren Mietvertrag, kann der Vermieter bestehende Mietverträge widerrufen und eine sofortige Rückgabe der Geräte verlangen. Eine Aufrechnung gegen die Mietforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenforderung des Mieters unbestritten ist. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Sofern die Mietsumme weniger als EUR 100,- beträgt, ist die Summe bei Rückgabe bar zu entrichten. Der Vermieter kann Zwischenabrechnungen erstellen und angemessene
Abschlagszahlungen verlangen.

9. Transport und Verpackung

Verleihgeräte unterliegen der Hol- und Bringschuld. Transport- und Verpackungskosten, auch für
die von Dritte angemietete Geräte gehen zu Lasten des Mieters. Die Rücksendung hat frei Haus
an die Adresse des Vermieters zu erfolgen. Der Mieter trägt die Transportgefahr auch für den Fall,
dass der Vermieter den Transport übernimmt oder der Mieter Erfüllungsgehilfen einsetzt. Transportschäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens. Nach Absprache ist eine Abwicklung der Zollformalitäten durch den Vermieter möglich.
Der Mieter trägt auch in diesem Fall die Kosten und das Risiko.

10. Versicherung

Unsere Geräte sind für normale Gefahren im Rahmen der üblichen Benutzung innerhalb Europas versichert. Gefahrenerhöhung aller Art (wie z.B. Luftaufnahmen, Aufnahmen auf dem Wasser, etc.) sind dem Vermieter im voraus anzuzeigen, damit dieser eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragen kann. Ist unsere Versicherungsgesellschaft nicht bereit, den Versicherungsschutz
für die entsprechende Gefahr zu übernehmen, trägt der Mieter das Risiko in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Zusätzlich anfallende Versicherungsprämien für die Erweiterung des Versicherungsschutzes für erhöhte Gefahren oder Ausdehnung des Geltungsbereichs über
Europa hinaus, trägt der Mieter. Im Falle einer widerrechtlichen Weitervermietung
an Dritte verliert der Mieter seinen Versicherungsschutz.

11. Schäden und Haftung

Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte die uneingeschränkte
Haftung auch für solche Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte entstehen.
Im Schadensfalle behalten wir uns vor, den Mieter mit einem Betrag von EUR 450,- je beschädigtem Gerät zu beteiligen. Der Mieter verpflichtet sich, für von ihm zu tragenden Reparaturen oder Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr für die Dauer der Wiederherstellung/Wiederbeschaffung zu leisten. Geräte, die einen Neuwert von weniger als
jeweils EUR 450,- (netto) haben, sind aus der Versicherung ausgeschlossen und werden im
Falle eines Schadens dem Mieter in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund
und -höhe. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden sowie für
grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Reparatureingriffe des Mieters sind nicht zulässig.

12. Verkaufsgeschäfte

Für etwaige Mängel von uns hergestellter Gegenstände haften wir dergestalt, dass wir Teile,
die im Zeitpunkt des Überganges der Gefahr auf den Käufer fehlerhaft waren, nach unserer Wahl kostenlos erneuern oder ausbessern. Minderung oder Wandlung kann der Käufer nur bei
Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen.
Bei Lieferung von Gegenständen, die nicht von uns hergestellt wurden, beschränkt sich die Gewährleistung auf die gegebenenfalls noch vorzunehmende Abtretung der etwaig uns gegenüber unserem Lieferanten wegen des Mangel zustehenden Ansprüche.
Waren, für die eine mündliche oder schriftliche Bestellung durch den Käufer vorgenommen wurde, müssen bei Lieferung abgenommen werden. Rücknahme oder Umtausch verkaufter Waren kann nicht erfolgen. Fehlende Waren sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Lieferung bzw. Abholung zu reklamieren. Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen.

13. Sondervereinbarungen

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